AGB - Hintemann Fliesen GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I.
 
Widerrufsbelehrung
 
Wichtiger Hinweis für Verbraucher:
 
Verbraucher beachten bitte das dem Verbraucher in den gesetzlich geregelten Fällen zustehende Widerrufsrecht.
 
Widerrufsbelehrung
 
Der Verbraucher als Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
 
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor der Kunde diese Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat.
 
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Handwerksbetrieb
 
 
Hintemann Fliesen Verlegung und Handel GmbH
 
Rottweg 36, 48683 Ahaus
 
Telefon: 025 61 – 44 44 54
 
Telefax: 025 61 – 44 44 53
 
E-Mail: info@Hinteman-Fliesen.de
 
 
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
 
Folgen des Widerrufs
 
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat der Handwerksbetrieb dem Kunden alle Zahlungen, die der Handwerksbetrieb von dem Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Kunden bei dem Handwerksbetrieb eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Handwerksbetrieb dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
 
Diese Widerrufsbelehrung nimmt der Kunde als Verbraucher zur Kenntnis und bestätigt, dass er diese Widerrufsbelehrung verstanden hat.
 
 
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Ort, Datum                                          Unterschrift Kunde
 
 
Weiter erklärt der Kunde, dass mit den Arbeiten sofort begonnen und nicht der Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen abgewartet werden soll. Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass für den Fall des Widerrufs bereits teilweiser erbrachter Leistungen anteilig Wertersatz zu leisten ist bzw. dass für den Fall des Widerrufs auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bei vollständig erbrachter Leistung das Widerrufsrecht erlischt.
 
 
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Ort, Datum                                          Unterschrift Kunde
  
 

II.
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Handwerksbetriebs
 
Hintemann Fliesen Verlegung und Handel GmbH
 
1. Geltungsbereich
 
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb Hintemann Fliesen Verlegung und Handel GmbH (im Folgenden: Handwerksbetrieb) und dem Kunden (Verbraucher oder Unternehmer).
 
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben in jedem Fall Vorrang, auch wenn entgegenstehende Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich abgelehnt worden sind.
 
1.3 Ist der Kunde Unternehmer, so wird die VOB/B in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen dem Handwerksbetrieb und dem Unternehmerkunde vereinbart. Für Verbraucherkunden ist das BGB maßgebend.
 
2. Vertragsschluss
 
2.1 Bestellungen des Kunden bei dem Handwerksbetrieb stellen lediglich ein Angebot an den Handwerksbetrieb zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung des Kunden stellt keine Annahme des Vertrages durch den Kunden da, sondern ein Angebot des Kunden. Die Annahme dieses Angebots erfolgt ausschließlich durch den Handwerksbetrieb mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung bzw. Leistungserbringung.
 
2.2 Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch den Handwerksbetrieb sind freibleibend.
 
3. Liefer- und Leistungszeit
 
3.1 Alle genannten Ausführungs- bzw. Fertigstellungstermine sind freibleibend und unverbindliche Angaben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie gelten nur annäherungsweise und beschreiben den ungefähren und voraussichtlichen Ausführungs- und Fertigstellungstermin. Dem Kunden ist bewusst, dass alle unverbindlich genannten Termine abhängig sind von der Zulieferung von Material durch Drittunternehmen wie Lieferanten oder Hersteller.
 
3.2 Wenn der Handwerksbetrieb aus nicht von dem Handwerksbetrieb zu vertretenen Gründen Lieferungen oder Leistungen von Lieferanten/Herstellern trotz ordnungsgemäßer Bestellung nicht erhält, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder Ereignisse höherer Gewalt eintreten, so wird der Handwerksbetrieb den Kunden hierüber rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall ist der Handwerksbetrieb berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung heraus zu schieben.
 
Der höheren Gewalt stehen gleich: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden, Betriebsausfall durch Krankheit und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von dem Handwerksbetrieb schuldhaft herbeigeführt worden sind.
 
3.3 Verzögert sich die Lieferung oder Leistung um mehr als drei Monate ab dem avisierten unverbindlichen bzw. schriftlich vereinbarten Ausführungstermin, so ist sowohl der Kunde als auch der Handwerksbetrieb unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, aufgrund der Lieferstörungen vom Vertrag zurückzutreten.
 
3.4 Schadensersatzansprüche aus Liefer- und Leistungsverzug sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln des Handwerksbetriebs oder seiner Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
 
 
4. Preise und Zahlungsbedingungen
 
4.1 Alle Preise verstehen sich bei Verträgen mit Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Verträgen mit Unternehmen gelten die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
4.2 Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
 
4.3 Es wird eine Vorauszahlung von 50 % bei Vertragsabschluss vereinbart. Ist eine Vorauszahlung vereinbart, so kommt der Vertrag erst unter der Bedingung zustande, dass die vereinbarte Vorauszahlung an den Handwerksbetrieb bewirkt wird. Zahlt der Kunde innerhalb der vereinbarten Frist die Vorauszahlung nicht, so behält sich der Handwerksbetrieb vor, die Arbeiten nicht zu beginnen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
 
4.4 Der Handwerksbetrieb ist jederzeit berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
 
4.5 Der Preis der Leistung bestimmt sich gemäß der Kalkulation des Handwerksbetriebs unter anderem nach den Netto-Einkaufspreisen für die vertraglichen Materialien. Ergibt sich für eine vereinbarungsgemäß frühestens vier Monate nach Vertragsschluss zu erbringende Leistung oder Teilleistung eine Änderung der Netto-Einkaufspreise, die zu einer über 5 % hinausgehenden Änderung der kalkulierten Netto-Einkaufspreise (Preissteigerung bzw. Preissenkung) für die Leistung oder Teilleistung führen, ist auf Verlangen einer Vertragspartei unter Nachweis der Kostensteigerung bzw. der Kostensenkung bei den Materialpreisen ein neuer Preis, bestehend aus den tatsächlichen Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Hiervon bleibt der Betrag für Wagnis und Gewinn unverändert. Führt diese Preisanpassung zu einer wesentlichen Überschreitung des veranschlagten Preises der Gesamtleistung, kann der Kunde den Vertrag kündigen.
 
 
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
 
5.1 Die Baustelle muss befahrbar und die zu bearbeitenden Räume müssen frei zugänglich seien. Der Untergrund muss trocken, rissfrei und eben gemäß DIN 18 352, DIN 18 332, DIN 18560 sowie der DIN 18202 zur Aufnahme der Fliesen- und Natursteinarbeiten sein. Weiter müssen die Räume ausreichend temperiert sein und zwar mindestens 10 Grad Celsius. In allen Räumen müssen ausreichend abgesicherte Steckdosen (230 V) installiert sein.
 
5.2 Die zur Verlegung anstehenden Wand- und Bodenflächen müssen dem Handwerksbetrieb uneingeschränkt für die Zeit der Arbeitsausführung zur Verfügung stehen. Während der Leistungserbringung durch den Handwerksbetrieb dürfen keine anderen Arbeiten in den Räumen vorgenommen werden.
 
5.3 Ist eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht gegeben, können durch den Handwerksbetrieb Mehrkosten berechnet werden.
 
5.4 Der Handwerksbetrieb ist berechtigt, Lichtbilder von seiner eigenen Leistung zu machen und aus werblichen Gründen zu veröffentlichen, soweit nicht in das Persönlichkeitsrecht des Kunden wesentlich eingegriffen wird.
 
6. Abnahme
  
Der Kunde hat die Abnahme auf Verlangen innerhalb von sechs Werktagen ab Fertigstellung durchzuführen. Es wird eine förmliche Abnahme vereinbart. Wegen unwesentlicher Mängel kann nach dem Gesetz die Abnahme nicht verweigert werden.
 
7. Mängelhaftung
 
7.1 Die Mängelhaftung richtet sich bei einem Verbraucherkunde nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Unternehmerkunden ist die VOB/B maßgebend.
 
7.2 Im Hinblick auf die Besonderheiten der keramischen Herstellung und des gewachsenen Natursteins können handelsübliche oder unerhebliche Abweichungen der gelieferten Ware zu geringfügigen Abweichungen in Größe, Stärke, Struktur und Farbe der Fliesen führen, was nicht als Mangel beanstandet werden kann. Die Herstellung der Fliesen erfolgt mit natürlichen Rohstoffen. Infolge des Herstellungsprozesses kann es daher zu Farb- und Strukturabweichungen kommen.
 
7.3 Bei erfolgter Bemusterung der Fläche beim Händler durch den Kunden weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die bemusterte Fläche beim Händler aufgrund anderer Lichtverhältnisse und Örtlichkeiten anders farblich wirken kann als an dem Einbauort. Dies berechtigt den Kunden weder zur Rückgabe der Ware noch zur Mängelbeanstandung. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass Muster nur einen Teilausschnitt zeigen und nicht die gesamte Bandbreite des Steins. Daraus folgt, dass der Kunde weder zur Rückgabe der Ware noch zur Mängelbeanstandung berechtigt ist.
  
7.4 Bei glasierten Fliesen, Platten und Mosaiken können Glasurrisse und bei Verwendung als Bodenbelag durch Begehen, Abnutzungserscheinungen auftreten. Sie sind materialbedingt und nicht vermeidbar und stellen keinen Mangel dar.
 
7.5 Weiter weisen wir darauf hin, dass Fliesen, insbesondere großformatige Fliesen aufgrund der technischen Produktion zur konvexen Aufwölbung zur Mitte neigen und zum Rand flacher abfallen. Dies ist das typische Erscheinungsbild einer Fliese, welches aufgrund des Produktionsprozesses nicht von uns beeinflussbar ist und zu leichten Kantenständen führt, die durch den Kunden zu akzeptieren sind und keine Mängel darstellen.
 
7.6 Ausbesserungen durch den Handwerksbetrieb sind möglich. Material- und produktionsbedingte Kanten- und Eckfehlstellen sind zulässig. Retuschen sind kein Grund zur Beanstandung, wenn sie fachgerecht ausgeführt sind.
 
7.7 Bei berechtigter Mängelrüge des Kunden wird der Handwerksbetrieb die Mängel im Wege der Nachbesserung beheben. Dabei räumt der Kunde dem Handwerksbetrieb drei Nachbesserungsversuche ein.
 
8. Eigentumsvorbehalt
 
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Handwerksbetriebs. Der Eigentumsvorbehalt besteht außerdem fort, bis alle Forderungen aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden beglichen sind.
 
8.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum des Handwerksbetriebs hinweisen und den Handwerksbetrieb unverzüglich benachrichtigen, damit der Handwerksbetrieb seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Handwerksbetrieb in diesem Zusammenhang entstehende gerichtliche oder außergerichtliche Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
 
 
9. Abtretung, Aufrechnung
 
9.1 Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Kunde nur mit Zustimmung des Handwerksbetriebs abtreten.
 
9.2 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 
 
10. Datenspeicherung
 
Durch den Vertragsabschluss erklärt der Kunde sein Einverständnis damit, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert, verarbeitet und soweit erforderlich verändert werden. Diese Daten werden ausschließlich dafür benutzt, um die Bestellung auszuführen und um etwaige gesetzliche oder behördliche Mitteilungspflichten zu erfüllen. Der Handwerksbetrieb sichert zu, die Daten nur in diesem Zusammenhang zu verwenden.
 
 
11. Haftung
 
11.1 Der Handwerksbetrieb haftet auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
 
11.2 Soweit der Handwerksbetrieb fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Eintrittspflicht bzw. Ersatzpflicht des Handwerksbetriebs auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden zu begrenzen. Dasselbe gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Handwerksbetriebs.
 
11.3 Die Haftung des Handwerksbetriebs nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Personenschäden bleibt hiervon unberührt.
 
11.4 Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme der Garantie durch den Handwerksbetrieb dar.
 
11.5 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Handwerksbetriebs für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden.
 
 
12. Schlussbestimmungen
 
12.1 Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
 
12.2 Der Angebotstext geht graphischen Darstellungen vor.
 
12.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Deutschland. Im kaufmännischen Verkehr ist Gerichtsstand der Firmensitz des Handwerksbetriebs.
 
12.4 Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten Regelungen, welche die Parteien vernünftigerweise getroffen hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten.
 
12.5 Der Handwerksbetrieb ist zur Teilnahme an einer Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
 
  
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Ort, Datum                                          Unterschrift Kunde
 
 
 
 
Hintemann
Fliesen Verlegung- und Handel GmbH
Meisterbetrieb
D-48683 Ahaus, Rottweg 36a
Geschäftsinhaber: Andreas Hintemann
+49 (0) 2561 444454
Stand: 02.01.24
© 2011 / 2018 Hintemann, Ahaus
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